Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Abschluss eines Vertrages zum Besuch eines Seminares zur documenta 13


Abschluss des Vertrages

Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage der vorläufigen Programmausschreibung im Internet bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages zur Teilnahme an einem Besuchsseminar zur documenta 13 verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in München zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Bestätigung und Rechnung per E-Mail. 

Bezahlung
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der
von Bestätigung und Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Rechnung ausgewiesene Zahlung des gesamten Betrages. Diese beträgt zur einfacheren Abwicklung bei.

Ist der Betrag bis zwei Wochen nach Aussenden von Bestätigung und Rechnung noch nicht eingegangen, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und damit verfällt das Angebot zum Abschluss des Vertrages und Ihrer Teilnahme. Ihr reservierter Platz wird dann neu offeriert.

Leistungen, Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserer Internetausschreibung, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Das Besuchsseminar zur documenta 13 beginnt und endet zu den im Internet ausgeschriebenen Ankunfts- und Abreiseterminen. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, kann Ihnen keine Teilerstattung gewährt werden.

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen in den Programmpunkten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programmes insgesamt nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit wesentlichen Mängeln behaftet sind.

Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn der Besuchsseminare zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Bestätigungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung in München. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Programmleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Programmpreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts vom Programm je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Preis: bis 30 Tage vor Beginn 10%
ab 29. bis 15. Tag vor Beginn 25%
ab 14. bis 7. Tag vor Beginn 50%
ab 06. Tag vor Beginn 65%
am Tag des Programmbeginns oder bei Nichterscheinen 90%.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 10,- je Person zu verlangen.

Rücktritts-Versicherung
Eine Rücktrittskosten-Versicherung ist im Teilnahmepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen, diese ggfs. separat abzuschließen.

Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen nicht erreicht, sind wir berechtigt, das Besuchsseminar bis zu vier Wochen vor Beginn abzusagen. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird das Besuchsprogramm infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.

Kann bei kurzfristigem Ausfall der Führungskraft bei den Führungen kein Ersatz seitens unseres Vertragspartners Avantgarde Sales & Marketing Support GmbH gestellt werden, haftet der Veranstalter nicht, bemüht sich aber um Rückerstattung der Gebühren.

Gewährleistung  
Wir sind bemüht, das ausgeschriebene Besuchsprogramm gewissenhaft in Absprache mit den Kooperationspartnern zu erfüllen; etwaige Mängel teilen Sie uns bitte unverzüglich vor Ort mit.

Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Prof. Dr. Johannes Kirschenmann Akademie der Bildenden Künste München, Akademiestraße 4, 80799 München. Stand: Januar 2012