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Abschluss des
Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage der vorläufigen
Programmausschreibung im Internet bieten Sie uns den Abschluss des
Vertrages zur Teilnahme an einem Besuchsseminar zur documenta 13
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns
in München zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen
Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Bestätigung und
Rechnung per E-Mail.
Bezahlung
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der
von Bestätigung und Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf
der Rechnung ausgewiesene Zahlung des gesamten Betrages. Diese beträgt zur einfacheren
Abwicklung bei.
Ist
der Betrag bis zwei Wochen nach Aussenden von Bestätigung und Rechnung noch
nicht eingegangen, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und
damit verfällt das Angebot zum Abschluss des Vertrages und Ihrer
Teilnahme. Ihr reservierter Platz wird dann neu offeriert.
Leistungen,
Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen in unserer Internetausschreibung, so wie sie
Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Bestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Das Besuchsseminar zur documenta 13 beginnt und endet zu den im Internet
ausgeschriebenen Ankunfts- und Abreiseterminen. Wenn Sie einzelne von
Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in
Anspruch nehmen, kann Ihnen keine Teilerstattung gewährt werden.
Leistungs-
und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen in den Programmpunkten,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des
vereinbarten Programmes insgesamt nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit wesentlichen Mängeln
behaftet sind.
Rücktritt,
Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn der Besuchsseminare zurücktreten. Der Rücktritt
muss unter Angabe Ihrer Bestätigungsnummer erklärt werden. In Ihrem
eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir
Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für
den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung in München.
Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die
getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Programmleistungen von uns berücksichtigt.
Die Höhe richtet sich nach dem Programmpreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres Rücktritts vom Programm je angemeldeten Teilnehmer
fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Preis: bis 30 Tage vor
Beginn 10%
ab 29. bis 15. Tag vor Beginn 25%
ab 14. bis 7. Tag vor Beginn 50%
ab 06. Tag vor Beginn 65%
am Tag des Programmbeginns oder bei Nichterscheinen 90%.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind
wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten in Höhe von € 10,- je Person zu verlangen.
Rücktritts-Versicherung
Eine Rücktrittskosten-Versicherung ist im Teilnahmepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen, diese ggfs. separat abzuschließen.
Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 50
Personen nicht erreicht, sind wir berechtigt, das Besuchsseminar bis zu
vier Wochen vor Beginn abzusagen. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich
erstattet.
Höhere
Gewalt
Zur Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB
verwiesen, der lautet: (1) Wird das Besuchsprogramm infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Veranstalter als auch der Teilnehmende den Vertrag allein nach Maßgabe
dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt,
so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz
1 Anwendung.
Kann
bei kurzfristigem Ausfall der Führungskraft bei den Führungen kein
Ersatz seitens unseres Vertragspartners Avantgarde Sales & Marketing
Support GmbH gestellt werden, haftet der Veranstalter nicht, bemüht sich
aber um Rückerstattung der Gebühren.
Gewährleistung
Wir sind bemüht, das ausgeschriebene Besuchsprogramm gewissenhaft in
Absprache mit den Kooperationspartnern zu erfüllen; etwaige Mängel
teilen Sie uns bitte unverzüglich vor Ort mit.
Datenschutz
und allgemeine Bestimmungen
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden Die Ungültigkeit
eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Prof.
Dr. Johannes Kirschenmann Akademie der Bildenden Künste München,
Akademiestraße 4, 80799 München. Stand: Januar 2012
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